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KRICHELDORF


Seit 70 Jahren Experten für Numismatik


Auktion 49: Versteigerungsbedingungen


Saalauktion vom 20. und 21. Feburar 2017 in Freiburg







Versteigerungsbedingungen


 


Allgemein:
Die freiwillige Versteigerung erfolgt in deutscher Sprache im eigenen Namen für Rechnung der Eigentümer, die unbenannt bleiben, unter Einhaltung der sich aus der Versteigererverordnung VerstV v. 24. April 2003 (BGBl. I S.547), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. März 2010 (BGBl. I S.264) ergebenden und für Kommissionäre geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB gegen Barzahlung des Gesamtkaufpreises in €-Währung an den Versteigerer oder seine Bevollmächtigten.

Teilnahme:
Zutritt zur Versteigerung ist nur Interessenten gestattet, die einen gedruckten Versteigerungskatalog besitzen. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Teilnahme an der Versteigerung auszuschließen. Jeder voll geschäftsfähige Interessent der sich als Bieter beteiligen möchte muss ein Registrierungsformular mit Namen und Anschrift ausfüllen. Zur Registrierung ist ein gültiger amtlicher Identifikationsausweis z.B. PA oder RP nötig. Kunden von denen uns bereits derartige Unterlagen vorliegen, benötigen dies nicht mehr. Aufträge von uns unbekannten Bietern können nur berücksichtigt werden, wenn rechtzeitig ein ausreichendes Depot hinterlegt wird oder rechtlich und zeitlich überprüfbare Referenzen benannt werden, dieses können auch Kreditkartenangaben sein.
Mit Zutritt oder Teilnahme oder durch Abgabe eines schriftlichen oder mündlichen Gebotes auch über das Internet, werden die Versteigerungsbedingungen anerkannt.

Ablauf der Versteigerung, Schätzpreis, Ausrufpreis, Bieterstufen und Zuschlag:
Die Versteigerung beginnt in der im Katalog angegebenen Reihenfolge mit dem Aufruf einer Nummer (Los) und der damit verbundenen Sache durch den Versteigerer. Dieser hat das Recht ohne Angabe von Gründen, in Ausnahmefällen Lose außerhalb der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern, Lose zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen. Eine Vorausnahme von Losen erfolgt nicht. Es erfolgt die Nennung eines Ausrufpreises. Dieser wird vom Versteigerer festgesetzt und bewegt sich, soweit nicht schon höhere Vorgebote vorliegen, bei 80 % des im Katalog angegebenen Schätzpreises. Die im Katalog angegebenen Schätzpreise treffen keine Aussage über den tatsächlichen oder möglichen erzielbaren Wert der Sache und können sowohl unter- als auch überschritten werden.
Geboten wird immer exklusive Aufgeld. Die Einhaltung von Bieterstufen liegt im Ermessensspielraum des Versteigerers. Die Mindestgebotsschritte liegen jeweils 5% über dem Vorgebot. Der Versteigerer ist berechtigt diese im Zuge des Auktionsgeschehens zur Praktikabilität aufzurunden oder anzuheben.
Der Zuschlag wird auf das Höchstgebot, das schriftlich oder mündlich abgegeben worden ist, nach dreimaligem Wiederholen erteilt, wenn es nicht unter dem vom Einlieferer gesetzten Limit liegt, oder der Versteigerer aus sonstigen Gründen den Zuschlag verweigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag auf das Höchstgebot, kann der Versteigerer neu ausbieten. Der bisherige Zuschlag verliert damit seine Gültigkeit. Preisabsprachen unter Bietern sind nicht gestattet.
Mit dem Zuschlag, der nach Maßgabe des Versteigerers unter Vorbehalt erfolgen kann, wird der Zuschlagspreis festgelegt, der die Berechnungsgrundlage für das vom Ersteigerer zu zahlende Aufgeld bildet. Der daraus entstehende Gesamtpreis (Zuschlagspreis und Aufgeld) zuzüglich Zusatzkosten, bildet die Grundlage für die umsatzsteuerliche Behandlung.
Gebotsschritte:
Die Mindeststeigerungsstufen für das Bieterverfahren betragen:
Höhe der Gebote Mindeststeigerungsstufe
Bis zu 50,00 EUR 2,- EUR
Bis zu 200,00 EUR 5,- EUR
Bis zu 500,00 EUR 10,- EUR
Bis zu 1.000,00 EUR 25,- EUR
Bis zu 2.000,00 EUR 50,- EUR
Bis zu 5.000,00 EUR 100,- EUR
Bis zu 10.000,00 EUR 250,- EUR
Bis zu 20.000,00 EUR 500,- EUR
Bis zu 50.000,00 EUR 1.000,- EUR
Ab 50.000,00 EUR 2.500,- EUR
Bei mehreren gleichhohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Zuschlag.

Zusatzkosten:
Zusatzkosten sind anfallende Kosten der Transportunternehmen (Post, Kurierdienst), Verpackung, Transportversicherung, eigene und fremde Speditionskosten zur Erledigung von Exportgeschäften, erfolgreich in Anspruch genommene Nutzung von kostenpflichtigen elektronischen Auktionsplattformen, Lagerkosten, sowie Bankspesen und Kosten des Zahlungsverkehrs.

Steuerliche Behandlung Inland, Export und Aufgeld:
Für die Lose dieser Auktion findet, ohne anderen Hinweis, die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG Anwendung.
Unternehmern (Ersteigerer) in Deutschland im Sinne des UStG sowie Verbrauchern (Ersteigerer) mit Sitz in Deutschland und den weiteren Staaten der EU wird einheitlich ein Aufgeld von 23% auf den Zuschlagspreis berechnet. Der Gesamtkaufpreis ergibt sich wie folgt: Zuschlag plus 23% Aufgeld sowie evtl. anfallende Zusatzkosten. Die Umsatzsteuer von 19 % auf das Aufgeld ist hier bereits enthalten, ein Umsatzsteuerausweis erfolgt gemäß § 25a UStG nicht.
Ersteigerern mit Sitz in Drittstaaten (nicht EU) wird, im Falle eines vorgesehenen Exports aus der EU, ein Aufgeld von 20% auf den Zuschlagspreis berechnet. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich wie folgt: Die Summe aus Zuschlag plus 20% Aufgeld plus evtl. anfallende Zusatzkosten bildet die Grundlage für die umsatzsteuerliche Behandlung. Werden die Käufe in der EU ausgeliefert, wird die z.Zt. gültige Umsatzsteuer von 19% auf die festgestellte Summe erhoben. Gegen Vorlage gültiger Ausfuhrnachweise wird dem Käufer eine von ihm an den Versteigerer bezahlte Umsatzsteuer rückerstattet. Erfolgt eine Ausfuhr durch den Versteigerer, wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.
Ausländer kaufen nach den Zoll- und Devisenbestimmungen Ihres Landes, im Ausland anfallende Importsteuern oder Zölle gehen zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer hat auf eine evtl. Meldepflicht hingewiesen und haftet in keinem Falle für die Folgen, die sich aus Nichtbeachtung und Zuwiderhandlung des Käufers gegen zu berücksichtigende gesetzliche Importregularien ergeben.
Auf Goldmünzen die nach § 25c UStG von der USt. befreit sind (Anlagegold), wird einheitlich ein Aufgeld von 18% erhoben.

Kaufabwicklung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt:
Mit dem Zuschlag gilt der Kaufvertrag als geschlossen; gleichzeitig geht jegliche Gefahr an der Versteigerungssache auf den Käufer (Ersteigerer) über, der zur Abnahme zum Gesamtkaufpreis in Euro verpflichtet ist. Das Eigentum geht erst bei dessen vollständiger Bezahlung in Euro auf den Käufer über, es verbleibt bis dahin beim Einlieferer. Vor einer vollständigen Bezahlung ist der Käufer nicht zu einem Weiterverkauf berechtigt.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung der Auktionsrechnung (Gesamtkaufpreis in Euro) bei anwesenden Käufern sofort in bar, bei schriftlichen Bietern spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt auf die Konten des Versteigerers fällig. Soweit nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Herausgabe der ersteigerten Sachen nur gegen Vorauskasse des Gesamtkaufpreises in Euro. Eventuell anfallende Provisionen im Zahlungsverkehr gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen mit Paypal oder bankunbestätigten Schecks werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Eine Stundung des Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1% pro Monat berechnet. Der Versteigerer ist berechtigt, den Gesamtkaufpreis im eigenen Namen einzuziehen und gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Gesamtschuldner.
Kommt es zu einem Versand, erfolgt dieser für Rechnung und Gefahr des Käufers.
Nicht abgeholte Ware wird nach Ablauf von 4 Wochen mit einer monatlichen Lagergebühr von 25 Euro pro Los belegt oder einem dafür spezialisierten Unternehmen zur Aufbewahrung übergeben. Die dafür entstehenden Kosten trägt der Käufer, bei dem in jedem Falle die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung verbleibt.
Wird die Zahlung nicht fristgerecht an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so dass keine Übergabe der Sache an den Ersteigerer mehr stattfindet, gilt Folgendes als vereinbart. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen, der Ersteigerer verliert seine Rechte aus dem Zuschlag, und die Sache kann auf seine Kosten erneut versteigert werden, oder in den freien Verkauf genommen werden. In diesem Fall haftet der Ersteigerer für den Ausfall bei einem Mindererlös, auf den Mehrerlös hat er dagegen keinen Anspruch. Dessen ungeachtet haftet er, unabhängig vom Erlös, für einen dem Versteigerer entstandenen Schaden.

Schriftliche, telefonische und elektronisch übermittelte Gebote:
Schriftliche (Brief, Fax, Email) Aufträge sind ausschließlich in Euro möglich und werden interessewahrend ohne zusätzliche Auftragsprovision gewissenhaft ausgeführt. Interessewahrend bedeutet hier, dass konkurrierende Gebote (schriftlich wie im Auktionssaal), im Rahmen des vom Auftraggeber gegebenen Limits, jeweils um eine Bieterstufe solange überboten werden, bis kein höheres Gebot mehr vorliegt und damit der Zuschlag erreicht ist. Es werden keinerlei Auskünfte über Bieter und über bereits vorliegende Vorgebote oder deren Höhe erteilt. Telefonische Aufträge bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Schriftliche wie telefonische Aufträge die später als 2 Werktage vor Auktionsbeginn eingehen, haben keinen Anspruch auf Ausführung. Jede Annahme schriftlicher wie telefonischer Gebote erfolgt für den Versteigerer ohne Gewähr und berechtigt nicht zu Schadensersatzforderungen, sollten Gebote versehentlich unberücksichtigt bleiben. Im Bedarfsfall ist der Versteigerer berechtigt, vom Bieter angegebene Limits um den Mindestgebotsschritt von 5 % zu überschreiten. Bei Gesamtlimits erlaubt der Bieter eine Toleranz von 10%. Gebote unter 80% des Schätzpreises werden nicht berücksichtigt. Bei mehreren gleichhohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Zuschlag. Schriftliche Gebote haben Vorrang vor Saalgeboten. Unlimitierte „bestens“ Gebote können maximal bis zum 10fachen Schätzpreis berücksichtigt werden.
Telefonisches Mitbieten ist nur ab einem Schätzwert von Euro 500 möglich. Dieser Service wird von Seiten des Versteigerers ohne zusätzliche Kosten angeboten. Telefonische Bieter müssen sich spätestens zwei Werktage vor Auktionsbeginn voranmelden und mindestens den Schätzpreis vorab bieten. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung, sollte, während der Versteigerung der betreffenden Sache, keine ausreichende telefonische Verbindung zu Stande kommen.
Für über das Internet bereit gestellte Teilnahmemöglichkeiten am Bietgeschehen, gelten ergänzend die bei den einzelnen Verfahren gesondert aufgeführten Bedingungen, soweit sie den hier genannten nicht in der Sache widersprechen. In keinem Falle haftet der Versteigerer bei einer Auktionsteilnahme des Bieters via Internet für das Zustandekommen einer ausreichenden Verbindung, die eine erfolgreiche Teilnahme am Bietgeschehen ermöglicht.

Angebotsbeschreibung und Abbildungen:
Im Internet von uns oder von Drittanbietern zur Verfügung gestellte und oder publizierte Versionen des Versteigerungskataloges, auch in Form von Datenbanken, dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich der offizielle Katalog in seiner gedruckten Form.
Die Beschreibungen im Versteigerungskatalog sind gewissenhaft durchgeführt worden. Diese begründen gegenüber dem Versteigerer keine Rechts- oder Sachmängelhaftung gemäß §§ 434, 459 ff BGB. Die Abbildungen im Katalog sind, wenn nicht anders bezeichnet, nach Möglichkeit mindestens einmal in Originalgröße (im gedruckten Katalog) und grundsätzlich ohne Retuschierung wiedergegeben, dienen aber nur zur Verdeutlichung. Damit wird keine Aussage über nicht erkennbare mögliche Fehler getroffen. Es können technisch bedingt Farbabweichungen vom Original auftreten, sowohl im Druck als auch bei der digitalen Bilddarstellung. Bei Nummerierungsfehlern ist der im Katalog angegebene Textabschnitt maßgeblich. Irrtümliche Beschreibungen sind im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Bei Auktionslosen die mehrere Objekte enthalten (Konvolute), sind die Stückzahlen nur Circa-Angaben; Konvolute können in Einzelfällen Repliken und unerkannte Nachahmungen enthalten und sind von der Reklamation grundsätzlich ausgeschlossen. Sie werden in dem Umfang und Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Ausbietens befinden.

Besichtigung, Reklamationen, Ansichtssendungen:
Die zu versteigernden Gegenstände können vor der Auktion, zu den im Katalog angegebenen Zeiten besichtigt werden. Sie werden wie besehen in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden, ohne Haftung und Gewähr für offene oder versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Der Versteigerer haftet weder für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen noch seinen Erklärungen dazu bei der Versteigerung. Er haftet insbesondere nicht für Herkunftsangaben, Wertangaben, Alter und Erhaltung einzelner Gegenstände. Erhaltungsangaben erfolgen nach den im Fachhandel üblichen Kriterien, gelten aber als persönliche Beurteilung. Patina kann es mit sich bringen, dass kleinste Krätzerchen, Flecken etc. nicht erkannt wurden. Nach der Auktion von dritter Seite, wie beispielsweise Grading Services, vorgenommene etwaig abweichende Einstufungen sind ebenso wie Nichtgefallen kein Reklamationsgrund. Ansichtssendungen sind auf Wunsch der Eigentümer/Einlieferer ausgeschlossen.
Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nur soweit sie der Versteigerer akzeptiert berücksichtigt werden. Explizit trifft dies nur auf übersehene Henkel- oder Fassungsspuren, gestopfte Löcher oder unerkannte Verfälschungen zu. Anwesende Bieter kaufen wie besehen. Sämtliche Ansprüche wegen begründeter Beanstandungen werden auf den Gesamtkaufpreis der jeweils zugrundeliegenden Sache beschränkt. Nach dem Kauf durchgeführte Veränderungen an der Sache, z.B. Reinigung, Öffnung von Slabs, schließen eine Reklamation grundsätzlich aus.
Die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatzhandel insbesondere das Widerrufsrecht finden keine Anwendung, da es sich um eine Versteigerung im Sinne von §156 BGB handelt. Irrtümlich ersteigerte Lose können nicht zurückgegeben werden.

Echtheit und Gewährleistung:
Die Echtheit des Versteigerungsgutes wird bis zur Höhe des Gesamtkaufpreises gewährt, soweit sie nicht ausgeschlossen ist. Eine Echtheitsgewährleistung ist nicht übertragbar an Dritte, sondern gilt ausschließlich dem Käufer eingeräumt, auf den die Originalrechnung ausgestellt wurde und der seitdem ununterbrochen Eigentümer und Besitzer ist. Medaillen der Renaissance und des Barock, sowie Gußmünzen, sind aufgrund der nicht immer eindeutig festzulegenden Altersbestimmung (z.B. zeitgenössische Kopie, Originalguß des Künstlers, aus der Werkstatt des Künstlers) von einer über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Gewährleistung ausgeschlossen. Sollten Zweifel an der Echtheit der ersteigerten Sache auftreten, ist dies dem Versteigerer sofort nach Bekanntwerden mitzuteilen, spätestens jedoch bis 8 Tage nach Durchführung der Auktion bzw. Erhalt der Objekte. Das betroffene Objekt muss dann innerhalb von 14 Tagen in dem Zustand in dem es zugeschlagen wurde vorgelegt werden, Slabs dürfen nicht geöffnet worden sein. Der Käufer hat dabei auf seine Kosten den Fälschungsnachweis zu erbringen. Der Versteigerer kann vom Käufer verlangen Gutachten von zwei unabhängigen Sachverständigen auf diesem Gebiet einzuholen. Kosten für etwaige Expertisen gehen zu Lasten des Auftraggebers derselben. Der Versteigerer ist durch diese Gutachten aber nicht gebunden, sondern kann auf eigene Kosten zusätzliche Expertisen einholen. Die Haftung des Versteigerers bleibt auf den Gesamtkaufpreis beschränkt. Sollten in der Auktion unerkannte Fälschungen versteigert worden sein, werden diese gegen Rückerstattung des Gesamtkaufpreises zurückgenommen, ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzlieferung besteht nicht.

Vorbehalte, Gültigkeitsdauer von Geboten, Kulturgüterschutz:
Die Ausgabe von ersteigerten Gegenständen und das Erstellen von Rechnungen, insbesondere während oder gleich nach der Versteigerung, erfolgt unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist.
Für den Fall, dass ein Objekt nur unter Vorbehalt zugeschlagen werden kann, weil dieses von Behörden angehalten oder beschlagnahmt wurde oder eine Ausfuhrgenehmigung nicht erteilt werden konnte, so bleibt der darüber vor Gebotsabgabe informierte Ersteigerer bis zur Dauer von 90 Tagen an sein Gebot gebunden. Danach wird ihm entweder der Zuschlag ohne Vorbehalt erteilt, oder das Gebot erlischt.
Für den Fall einer unerwarteten Terminverlegung der Auktion, behalten die mündlich, schriftlich und elektronisch abgegebenen Gebote für den Zeitraum von bis zu vier Wochen über den ursprünglichen Auktionstermin hinaus ihre Gültigkeit. Die Gebote bleiben bindend bestehen und bedürfen keiner weiteren Rückbestätigung, bis die Auktion zu einem Ersatztermin innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt wurde.
Unterliegt ein Objekt der Kulturgutsicherung, wird für die Ausfuhr aus Deutschland nach dem Kulturgutschutzgesetz KGSG eine Genehmigung benötigt. Ein Export durch den Versteigerer kann dann nur erfolgen, wenn der Auftraggeber eine gültige Ausfuhrgenehmigung vorweisen kann. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet eine solche Genehmigung einzuholen und das Objekt außer Landes zu verbringen. Schadensersatzansprüche des Ersteigerers gegenüber dem Versteigerer aufgrund einer Verzögerung der Auslieferung, einer nicht erteilten Genehmigung oder aus einem staatlichen Herausgabeanspruch auch anderer Staaten nach dem Kulturgüterrückgabegesetz, möglicherweise auch rückwirkend beschlossen, sind ausgeschlossen.

US import regulations:
Für die in dieser Auktion angebotenen Objekte gilt, dass sich Alle, soweit nichts anderes genannt wurde, bereits vor dem Jahr 2000 legal in Deutschland befanden. Betreffend Bulgarien wird ergänzend bestätigt, dass nach unserem besten Wissen § 2607 der US-Import Restrictions nicht verletzt wird. Betreffend der aktuellen Abkommen mit Griechenland, Italien und Zypern wird nach bestem Wissen und Gewissen bestätigt, dass die gesetzlichen Anforderungen der US-Behörden zum Import in die USA erfüllt sind.

Ergebnisliste:
Eine Ergebnisliste in Druckform erscheint nach der Auktion. Jeder Bieter erhält diese auf Anforderung nach Möglichkeit zugestellt. Eine Onlineversion kann auf der Internetpräsenz des Versteigerers eingesehen werden. Einzelergebnisse werden nicht bekanntgegeben. Auftraggeber, die überboten wurden, werden nicht gesondert benachrichtigt.

Gerichtsstand, Mahnverfahren, Nachverkauf:
Ist der Käufer Vollkaufmann, ist Freiburg i.Br. als Gerichtsstand vereinbart. Für das Mahnverfahren gilt die Zuständigkeit des Amtsgerichts Stuttgart auch in allen anderen Fällen als vereinbart. Ansonsten ist es Freiburg i.Br. nur dann, wenn nur der Versteigerer seinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder wenn alle Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, oder wenn die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich von Deutschland verlegt hat, oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.
Vorstehende Vereinbarungen gelten sinngemäß auch für einen Erwerb im Nachverkauf. Dieser bietet die Möglichkeit, während der Versteigerung nicht abgesetzte Sachen nachträglich zu erwerben.

Datenschutz:
Zur Durchführung der Auktion werden die hierfür relevanten Daten elektronisch erfasst. Sie stimmen mit Ihrer Teilnahme der Datenerfassung und Verarbeitung zu. Ihre Daten werden vertraulich behandelt, eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Ausführung des Geschäftsvorganges nötig ist. Sie haben jederzeit das Recht Ihre bei uns über Sie gespeicherten Daten unverzüglich und nächstmöglich berichtigen, sperren oder löschen zu lassen. Im Falle eines Löschungsverlangens erlischt auch eine über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus ausgesprochene Gewährleistung, da ein Nachweis über Geschäftsvorgänge die diese begründen danach nicht mehr möglich ist. Weitergehendes hierzu sowie zu Löschungsverlangen finden sie unter www.kricheldorf.com/de/datenschutz.

Schluß und salvatorische Klausel:
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Versteigererverordnung und die GewO (§34b) in der jeweils gültigen Fassung und – auch im Verhältnis zu ausländischen Kunden – gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) kommt ausdrücklich nicht zur Anwendung. Rechtsverbindlich zwischen den Parteien ist nur der deutsche Vertragstext.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die – gesetzlich zulässige – angemessene Regelung, die dem verfolgten Zweck, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht, am nächsten kommt.
Das gleiche gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt beachtet hätten.

Der Versteigerer: Volker Kricheldorf Günterstalstr. 16 79100 Freiburg Germany


Hinweise zum Versand:
Für während der Auktion nicht persönlich anwesende Ersteigerer, bietet der Versteigerer einen Versand- bzw. Speditionsservice. Es erfolgt ein über den Gesamtkaufpreis versicherter Versand durch ein dafür geeignetes Versandunternehmen wie z.B. Deutsche Post, DHL. Die Bearbeitung aller Sendungen kann einige Tage nach der Auktion in Anspruch nehmen. Der Versender ist bemüht, innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang schnellstmöglich, die Sendung auf den Weg zu bringen, hat jedoch keinen Einfluss auf Postlaufzeiten. Zur Erledigung von Versandformalitäten, insbesondere bei Exportgeschäften, kann der Versteigerer eine darin versierte Spedition beauftragen. Die Kosten hierfür trägt nach vorheriger Rücksprache der Ersteigerer.
Hat der Käufer seinen Sitz im Ausland und/oder das ersteigerte Gut ist für eine Verbringung in das Ausland bestimmt, ist eine Rückfrage zur Abstimmung der Versandformalitäten erforderlich. Dies kann durch die in einzelnen Staaten jeweils unterschiedliche Gesetzgebung und Beförderungsvorschriften bedingt sein. Momentan erfolgt durch uns u.a. der Versand in Krisengebiete sowie nach Russland, China oder Minnesota (USA) nur unter Einschränkungen. Sendungen nach Frankreich können per Kurierdienst oder Spedition versandt werden.



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